Einwilligungserklärung zur Durchführung des Coronatest und zur Übermittlung meines Test-Ergebnisses.

Aufklärung und Einverständniserklärung zur Durchführung von Corona-Schnelltests (Antigen- und Antikörpertests) sowie PCR-Tests

Mit dem Anhaken des Bestätigungskästchens („Bestätigung der Aufklärung und Einverständniserklärung“) erkläre ich im Einzelnen:

  1. Soll bei mir ein Antigen- oder PCR-Test durchgeführt werden, stimme ich der Probenentnahme durch einen Abstrich mittels eines in meine Nase (Nasopharyngealabstrichs) oder durch den Mund in meinen Rachen (Pharynxabstrich) eingeführten Wattenstäbchens zu. Mir ist insofern bewusst, dass es hierbei auch bei sorgfältigster Durchführung in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen oder einem Würgereiz kommen kann. In diesem Bewusstsein willige ich ausdrücklich ein, dass der Schnelltest wie vorbeschrieben durchgeführt wird.
  2. Soll bei mir ein Antikörpertest durchgeführt werden, stimme ich der Probenentnahme mittels eines kleinen Einstichs in die Fingerkuppe zur Gewinnung eines Bluttropfens zu. Mir ist insofern bewusst, dass es hierbei auch bei sorgfältigster Durchführung in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. einem Taubheitsgefühl oder geringen Nachblutungen kommen kann.
  3. Mir ist weiterhin bewusst, dass ich im Falle eines positiven Ergebnisses eines Antigentests unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen und mich in häusliche Quarantäne begeben muss.
  4. Für den Fall eines positiven Testergebnisses willige ich ein, dass dieses nebst meinen bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet wird.
  5. Ich willige ebenfalls ein, dass meine bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten ausschließlich zur Ermittlung des Testergebnisses durch die Untersuchung der entnommenen Probe an Dritte übermittelt werden.
  6. Mir ist bekannt, dass meine Krankenkasse/Krankenversicherung die Kosten des Tests regelmäßig nicht übernimmt, wenn ich frei von Symptomen bin, meine Testung nicht verordnet ist und ich die Kosten dementsprechend selber trage.
  7. Mir ist weiterhin bekannt, dass ein negatives Testergebnis keinen sicheren Ausschluss einer Covid-19-Infektion, sondern einen Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung, darstellt. Über die Sensitivität, die Spezifität und die Art der verwendeten Tests habe ich mich in den FAQ dieser Website informiert.
  8. Ich bin mir insbesondere bewusst, dass in weniger als 5% der Fälle eine erneute Durchführung der Analyse erforderlich sein, d.h. somit die Ergebnisbereitstellung später erfolgen kann und ich diese Möglichkeit bei z.B. der Buchung von Reisen berücksichtigen sollte.

 

Hiermit willige ich gemäß Art. 9 Abs (2) lit. a DSGVO ein, dass die Würtenberger & Tümpel Beteiligungs GmbH als Verantwortlicher und ihr technischer Dienstleister ticket i/O GmbH als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO meine folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet, speichert und ausschließlich der Testperson zugänglich macht:

Anrede, Vor- und Nachname, Adresse, Geb.datum, Email Testperson, Test Ergebnis

Zweck dieser Verarbeitung ist die sichere und schnelle Übermittlung des Testergebnisses (negativ / positiv / kein Ergebnis) an den Betroffenen sowie die Erstellung eines gültigen Testergebnis-Zertifikates (Befund). Hierzu erhält der Betroffene nach Testung je nach eingesetzter Labor-Software entweder auf einer Visitenkarte einen 8-stelligen Code samt Link ausgehändigt, über den die Testperson exklusiven Zugang zum Testergebnis und dem Zertifikat erhält.

Oder die  Testperson erhält nur per Mail einen individuellen Link, über den der Betroffene sich mit seiner Email Adresse, und mit weiteren beim Kauf angegebenen Daten authentifiziert, so dass er das Testergebnis einsehen und das Zertifikat herunterladen kann. Welche Daten er jeweils für die Authentifizierung benötig (z.B. PLZ und Geburtsdatum), wird in der Mail erläutert.

In beiden Varianten wird die Testperson per Mail informiert (an die beim Kauf angegebene Email-Adresse des Teilnehmers), sobald das Testergebnis vorliegt und zum Abruf bereitgestellt ist. Der Zugang zum Testergebnis und Zertifikat ist dann 72h gültig, danach können weder Ergebnis noch Zertifikat mehr aufgerufen werden.

Im Falle einer kostenlosen Bürgertestung nach §4 TestV Bundesregierung erfolgt die Verarbeitung oben genannter Daten auch zwecks Abrechnung mit der kassenärztlichen Vereinigung durch den Betreiber des Testzentrums. Rechtsgrundlage hierfür ist die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach § 6 Abs (1) lit c. 

Unberührt davon bleibt im Falle einer Positiv-Testung die Meldepflicht ans örtliche Gesundheitsamt durch den Betreiber des Testzentrums, die auf Grundlage der rechtlichen Verpflichtung nach §6 Abs.1 Nr.1 lit. t) Infektionsschutzgesetz erfolgt.

Je nach Anlass für die Testung und den Zweck des Zertifikats kann die freiwillige Angabe einer Dokumenten-Nr. (Personalausweis oder Reisepass) sowie der Nationalität erforderlich sein.  Zweck dieser Verarbeitung ist die Erstellung eines mit allen Pflichtangaben vollständigen Zertifikats, da in manchen Ländern die Ein- oder -Ausreise ohne diese Angaben auf dem Zertifikat nicht möglich ist – bitte Reisebestimmungen beim Auswärtigen Amt genau prüfen.

Bitte beachten Sie außerdem die Datenschutzhinweise des Testzentrum-Betreibers sowie die allgemeinen Datenschutzhinweise des technischen Dienstleisters ticket i/O GmbH, die Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten sowie Löschfristen und zuständige Ansprechpartner ausführlich erläutern.